GoInForm; Impressum

Allgemeine Informationen zum GoInForm Informationssystem

Was bietet GoInForm?

GoInForm bietet ein Rechts-Informationssystem für den betrieblichen Arbeitsschutz und Umweltschutz an. Vorschriften aus peripheren Rechtsbereichen, z. B. dem Baurecht, dem Gerätesicherheitsrecht und dem Lebensmittelrecht ergänzen das Angebot.

Erfasst werden Bekanntmachungen aus den amtlichen Verkündungsorganen der Europäischen Union, des Bundes und einzelner Länder.

Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

Für wen ist GoInForm?

GoInForm ist für Unternehmen konzipiert, die bei ihrer Tätigkeit eine Fülle von Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften zu beachten haben und Unterstützung bei der einschlägigen, fortlaufenden Recherche suchen.

Anbieter und Inhaber des Urheberrechts:

GoInForm
Informationssysteme und Umweltberatung
Dr. Gerhard Kliche
Falkenstr. 3
D-70736 Fellbach
Tel.: +49(0)711/578 03 03
Fax: +49(0)711/578 03 04
E-Mail: info@GoInForm.de
Handelsregister: -
Umsatzsteuernummer: 9026000106

Gewährleistung und Copyright

Alle Daten des GoInForm-Informationssystems wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch ist eine absolut fehlerfreie Darstellung nicht sichergestellt. Rechtsverbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben der Amtsblätter der jeweiligen Herausgeber veröffentlichte Recht. Im Zweifelsfall ist auf die Originalausgaben der Vorschriften zurückzugreifen. Es kann keine Haftung für inhaltliche Fehler und etwaige mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden oder Ansprüche Dritter, die durch die Arbeit mit dem GoInForm-Informationssystem entstehen, übernommen werden. GoInForm behält sich das Recht vor, die Auswahl der Texte zu verändern.

Alle Warenbezeichnungen werden ohne Gewährleistung der freien Verwendbarkeit benutzt und sind möglicherweise eingetragene Warenzeichen.

Die Darstellung der Daten ist urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung in elektronischer oder gedruckter Form ist nur nach Genehmigung durch GoInForm erlaubt.

GoInForm, Vorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz und Umweltschutz
Fellbach, den 18.06.2013